CORONAVIRUS
INFORMATIONEN
INFORMATIONEN IM TRAUERFALL IN BEZUG AUF DAS CORONAVIRUS
WIE KANN DIE BESTATTUNG ORGANISIERT WERDEN?
Bestattungsunternehmen haben auch in der Corona-Krise geöffnet und sind 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit Ihrem Bestatter zum Gespräch. Sollten Sie sich in Quarantäne befinden, so kann die Organisation auch per Telefon und E-Mail erfolgen. Ihr Bestatter informiert Sie diesbezüglich.
WIE FINDEN BESTATTUNGEN DERZEIT STATT?
Sowohl Erdbestattungen als auch Feuerbestattungen sind derzeit möglich und erlaubt.
Momentan gibt es keine Personenbeschränkung sowohl in der Kirche, als auch am Friedhof. In der Kirche und in Innenräumen besteht Maskenpflicht.
Ältere Angehörige oder Personen mit Vorerkrankungen werden dringend angehalten, die Trauerfeier nicht zu besuchen und zu Hause zu bleiben.
WELCHE INFORMATIONEN SOLL DIE PARTE ENTHALTEN?
Über die Parte kann ein breiterer Personenkreis vom Ableben eines Angehörigen verständigt werden. Für Personen, die nicht zum engsten Familienkreis gehören, empfiehlt es sich statt des Termins der Trauerfeier lediglich den Friedhof anzugeben, damit nach Ende der Corona-Krise von diesen Personen die Grabstelle zum persönlichen Gedenken aufgesucht werden kann.
Verständnis
Zeigen Sie Verständnis, dass auch nahe Personen zum Schutz Ihrer eigenen Gesundheit oder der Ihrer Familie nicht kommen wollen.
Laden Sie auf der Parte ein, die Kondolenzen schriftlich, per E-Mail oder auch über die Webseite des Bestattungsunternehmens (Online-Kondolenz) an Sie zu richten. Damit geben Sie den Menschen die Möglichkeit, ihrem Mitgefühl Ausdruck zu verleihen. Geben Sie hierfür eine Adresse oder Webseite an.
Abschied in der Aufbahrungshalle
Personen, die nicht zur engsten Familie gehören, haben die Möglichkeit, sich bei der Aufbahrung (in der Regel am Vortag der Trauerfeier) zu verabschieden. Auch hier muss der Abstand von 2-3 Metern zu anderen gewahrt bleiben.
Gedenkbilder gleich mitschicken
Erinnerungsbilder können gleich mit der Parte verschickt werden, da das Verteilen am Friedhof für den Kreis der Menschen außerhalb der engsten Familie nicht möglich ist.
Gottesdienst bzw. Requiem später
Ist beabsichtigt, dass das Requiem zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird, so kann schon in der Parte hingewiesen werden, dass hierfür eine gesonderte Einladung folgen wird.
Weiterführende Informationen
Das Nachgeben von Erde und Weihwasser ist derzeit nicht erlaubt. Als Alternative können am Grab Blüttenblätter dienen. Derzeit sind Blumen nach wie vor erhältlich.
AM FRIEDHOF GILT
Kein Begrüßen oder Kondolieren per Händedruck.
Husten oder Niesen in Ellenbeuge oder Einwegtaschentuch.
Nicht ins Gesicht greifen (Nase, Mund, Ohren)!
Danach gründlich Hände waschen oder desinfizieren.
Innerhalb einer Gruppe mindestens 1 Meter Abstand halten.
Bei Gruppen aus verschiedenen Haushalten ist ein Mindestabstand von 1 m bis 2 m einzuhalten.
Am Grab Abstand halten.